Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Siegener Immobilien GmbH, Koblenzer Straße 12, 57072 Siegen (nachfolgend „Makler"), für die Vermittlung und den Nachweis von Immobilien. Stand: Juni 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermittlungs- und Nachweistätigkeiten der Siegener Immobilien GmbH (nachfolgend „Makler") gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit es sich um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
(2) Der Makler ist im Besitz der Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO und tätig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger. Die Tätigkeit des Maklers richtet sich insbesondere nach den §§ 652 ff. BGB sowie den §§ 656a bis 656d BGB in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Makler nur an, wenn er ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Maklervertrag und Leistungsgegenstand
(1) Der Maklervertrag kommt durch die Beauftragung des Maklers durch den Auftraggeber zustande. Die Beauftragung kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. Entgegennahme eines Exposés in Kenntnis der Provisionspflicht) erfolgen.
(2) Der Makler erbringt folgende Leistungen:
- Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags über Immobilien
- Vermittlung zwischen Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter
- Erstellung von Exposés und Vermarktungsunterlagen
- Durchführung von Besichtigungen
- Kaufpreisverhandlungen und Begleitung des Vertragsabschlusses
(3) Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des Hauptvertrags tätig zu werden (Doppeltätigkeit), sofern die Voraussetzungen des § 656c BGB erfüllt sind (vgl. § 5 dieser AGB).
§ 3 Maklerprovision – Wohnimmobilienkauf (§ 656c BGB)
(1) Diese Bestimmung gilt für den Nachweis und die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) an Verbraucher im Sinne des § 656c BGB.
Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB: Wird der Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig, darf er von keiner Partei einen höheren Provisionssatz verlangen als von der anderen. Die Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer je hälftig geteilt. Der Käufer ist erst nach Zahlung des Verkäuferanteils zur Zahlung seines Anteils verpflichtet.
(2) Die konkrete Provisionshöhe wird mit dem Auftraggeber individuell schriftlich vereinbart. In keinem Fall übersteigt die Provision des Käufers jene des Verkäufers.
(3) Die Provision wird mit dem notariellen Beurkundungstermin des Kaufvertrags fällig, sofern die Kausalität der Maklertätigkeit gegeben ist.
(4) Die Abtretung des Provisionsanspruchs an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 4 Maklerprovision – Vermietung (WoVermRG)
(1) Für die Vermittlung von Wohnraum gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) in seiner jeweils geltenden Fassung.
Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG: Der Makler darf vom Mieter eine Provision nur verlangen, wenn der Mieter den Makler ausdrücklich beauftragt hat und der Makler ausschließlich im Interesse des Mieters tätig wird. Wird der Makler vom Vermieter beauftragt (Bestellerprinzip), trägt der Vermieter die Provision; eine Abwälzung auf den Mieter ist unzulässig.
(2) Bei der Vermittlung von Gewerbemietflächen oder beim Abschluss von Gewerbemietverträgen gilt das WoVermRG nicht; die Provision wird in diesen Fällen individuell schriftlich vereinbart.
§ 5 Doppeltätigkeit
(1) Der Makler ist berechtigt, gleichzeitig für Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter tätig zu sein (Doppeltätigkeit im Sinne von § 656c BGB).
(2) In diesen Fällen informiert der Makler beide Parteien unaufgefordert und rechtzeitig über seine Doppeltätigkeit, bevor der Hauptvertrag abgeschlossen wird. Jede Partei bestätigt die Kenntnis schriftlich.
(3) Bei einer Doppeltätigkeit unterliegt der Makler dem Gebot der Interessenwahrung für beide Seiten. Er darf vertrauliche Informationen einer Partei nicht ohne deren Zustimmung an die andere Partei weitergeben.
§ 6 Provisionspflicht und Kausalität
(1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, wenn durch seine Nachweistätigkeit oder Vermittlung der Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrags herbeigeführt wurde (Kausalität).
(2) Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Makler dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss des Hauptvertrags nachgewiesen hat und der Hauptvertrag aufgrund dieses Nachweises zustande kommt. Ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Nachweis und Vertragsschluss wird vermutet, wenn der Hauptvertrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Nachweis abgeschlossen wird.
(3) Schließt der Auftraggeber den Hauptvertrag ohne Mitwirkung des Maklers ab, obwohl der Makler diesem zuvor die Möglichkeit zum Abschluss wirksam nachgewiesen hatte, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, um die Provision zu umgehen.
(4) Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn der Makler dem Auftraggeber ein Objekt nachweist, das diesem bereits bekannt war. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler vor oder unmittelbar nach Erhalt des Nachweises mitzuteilen, wenn ihm das Objekt bereits bekannt ist.
§ 7 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Handelt der Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Maklervertrag als Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag geschlossen, steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Siegener Immobilien GmbH, Koblenzer Straße 12, 57072 Siegen, Telefon: +49 271 3941520, E-Mail: info@siegenerimmobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt gemäß §§ 312b, 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn der Makler die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Makler mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(3) Für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 8 Geldwäschegesetz – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Makler ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz (GwG) als Verpflichteter zur Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten verpflichtet. Diese umfassen insbesondere die Identifizierung von Vertragsparteien gemäß § 10 GwG sowie die Dokumentation der Geschäftsbeziehung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Maklers die zur Identifizierung erforderlichen Dokumente (z.B. amtlicher Lichtbildausweis, Handelsregisterauszug, Transparenzregisterauszug) unverzüglich und vollständig vorzulegen. Dies gilt für alle am Hauptvertrag beteiligten natürlichen und juristischen Personen sowie für wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 GwG.
(3) Verweigert der Auftraggeber die zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten notwendige Mitwirkung, ist der Makler berechtigt und verpflichtet, die Geschäftsbeziehung zu beenden und ggf. eine Verdachtsmeldung nach §§ 43 ff. GwG zu erstatten.
(4) Die Aufzeichnungen und Belege werden gemäß § 8 Abs. 4 GwG mindestens fünf Jahre aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung beendet wird.
§ 9 Haftung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Eigentümer oder Verkäufer übermittelten Angaben zu dem Objekt (z.B. Wohnflächen, Baujahr, Zustand). Eine eigenständige Überprüfung dieser Angaben durch den Auftraggeber wird empfohlen.
(5) Für Inhalte externer Websites, auf die der Makler verweist, übernimmt er keine Haftung.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Durchführung von Maklerverträgen erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Maklers.
§ 11 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der Verbraucher dadurch nicht des Schutzes zwingender Vorschriften des Rechts des Staates beraubt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Siegen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts oder Landgerichts Siegen hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Siegener Immobilien GmbH
Koblenzer Straße 12, 57072 Siegen
Telefon: +49 271 3941520
E-Mail: info@siegenerimmobilien.de
Geschäftsführer: Robert Haas · HRB 14523 AG Siegen